Qualifizierung

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schätzen Situationen und Gefährdungspotenziale ein. Sie beraten Kunden, wirken bei der Installation, Inbetriebnahme und der regelmäßigen Überprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen mit und dokumentieren diese am PC. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel beheben sie durch Reparatur oder Gerätetausch. Sie sorgen für die Einhaltung betrieblicher und gesetzlicher Vorschriften, z. B. des Brandschutzes. Die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit qualifiziert auch für leitende Funktionen.

Arbeitsgebiete

  • Wach- und Sicherheitsdienste
  • Werkschutz
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz
  • Objekt- und Werttransportschutz

Qualifizierungsschwerpunkte

Die fachliche Qualifizierung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgt in enger Abstimmung mit einem anerkannten, spezialisierten regionalen Bildungsanbieter. Sie beinhaltet:

  • Schutz und Sicherheit (Entwicklung von Schutzkonzepten, Schutztaktiken, Brand- und Katastrophenschutz
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Arbeits- und Tarifrecht, Angebotserstellung)
  • Situationsgerechtes Verhalten (Grundlagen, Psychologie, Konfliktmanagement)
  • Rechtsgrundlagen

Anforderungen

  • ausgeprägte kundenorientierte Servicehaltung
  • knapp durchschnittliche rechnerische, schriftsprachliche Kenntnisse
  • Durchsetzungsvermögen und Selbstsicherheit
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
  • Körperbeherrschung, Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit
  • PC-Kenntnisse (uneingeschränkte Bildschirmtauglichkeit)
  • Interesse für Auseinandersetzung mit Gesetzestexten und Arbeitsschutzvorschriften
  • rechtskonformes und rechtssicheres Handeln
  • durchschnittliche Team-, Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten
  • Bereitschaft zur Schicht- und Wochenendarbeit
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Führerschein

Allgemeine intellektuelle Leistungsvoraussetzungen

  • knapp durchschnittlich

Absolute gesundheitliche Ausschlusskriterien

  • hochgradige Einschränkungen der Sinnesorgane
  • schwere neurologische Erkrankungen
  • hochgradige psychische Minderbelastbarkeit, Suchterkrankung
  • Rollstuhlabhängigkeit

Ansprechpartner/in

Mattes Ahlgrimm

Koordinator

Gewerblich-technische Berufe

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