Die Servicekraft für Schutz und Sicherheit gewährleistet die Sicherheit von Personen und schützen Objekte, Anlagen und Werte im privaten und im öffentlichen Bereich. Sie ist so geschult, dass sie vorbeugende Maßnahmen ergreifen und Gefahren abwehren können.
Arbeitsgebiete
- Wach- und Sicherheitsdienste
- mittlere und große Betriebe mit eigenem Werkschutz
- Werttransportunternehmen
- Schutz von Veranstaltungen
- Personenschutz
Qualifizierungsschwerpunkte
Die fachliche Qualifizierung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit erfolgt in enger Abstimmung mit einem anerkannten, spezialisierten regionalen Bildungsanbieter. Sie beinhaltet:
- berufsprofilgebundene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
- Aufbau und Arbeitsweise von Sicherheitsdiensten
- Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation
- Schutz und Sicherheit (Vorschriften, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr usf.)
- Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
- integrative Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit
Anforderungen
- ausgeprägte kundenorientierte Servicehaltung
- knapp durchschnittliche rechnerische, schriftsprachliche und
- PC-Kenntnisse (uneingeschränkte Bildschirmtauglichkeit)
- Interesse für die Auseinandersetzung mit Gesetzestextes, mit Arbeitsschutzvorschriften usw.
- rechtskonformes und rechtssicheres Handeln
- durchschnittliche Team-, Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten
- Bereitschaft zur Schicht- und Wochenendarbeit
- Polizeiliches Führungszeugnis, Führerschein
Allgemeine intellektuelle Leistungsvoraussetzungen
Absolute gesundheitliche Ausschlusskriterien
- hochgradige Einschränkungen der Sinnesorgane
- schwere neurologische Erkrankungen
- hochgradige psychische Minderbelastbarkeit, Suchterkrankung
- Rollstuhlabhängigkeit